Startseite
                  Home                    Datenschutz               Kontakt               Haftungsausschluss              Impressum                   Kosten               Vollmacht
 
   Zur Person

   Reiserecht
   Pauschalreise
   -  Buchung
   -  Rücktritt
   -  Reisemangel
   -  Mängelanzeige
   -  Kündigung
   -  Reisepreisminderung
   -  Frankfurter Tabelle
   -  Entschädigung wegen
       nutzlos aufgewendeter
       Urlaubszeit

   -  Anspruchsanmeldung
   -  Ausschlussfristen
   Flug / EU-Verordnung
   Schiff / Bahn / Bus
   Ferienhausurlaub
   Gastschulaufenthalt
   Rechtsstreit

Schiff / Bahn / Bus:

Für eine Zug- oder Busfahrt oder eine Schiffspassage wird – außerhalb einer Pauschalreise – ebenfalls ein Beförderungsvertrag geschlossen, der die rechtzeitige und unbeschadete Erreichung des Fahrtziels von Person und Gepäck gegen Entrichtung des vereinbarten Fahrpreises beinhaltet.

Auch bei diesen Beförderungsverträgen ist es möglich, den Ersatz von Verspätungsschäden und selbstverständlich auch von betriebsbedingten Personenschäden geltend zu machen.

Es gelten die Regeln des Werkvertragsrechts und pro Fahrzeugtyp noch einige Spezialnormen wie beispielsweise die EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung), die Seepassagenhaftung Art.11,15 Anl. Zu § 664 HGB, die ebenfalls Haftungsbeschränkungen auf Höchstbeträge vorsieht.

Eine bei einem Reiseunternehmen gebuchte Kreuzfahrt ist allerdings eine Pauschalreise.

Ein Zugfahrt im Schlafwagen oder eine Schiffspassage in einer Schiffskabine gilt nicht als Pauschalreise.